Die Kosten der ärztlich indizierten Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen werden üblicherweise von den Krankenkassen (abzüglich Franchise / Selbstbehalt) erstattet, auch wenn Sie über keine Zusatzversicherung verfügen.
Bei Eingriffen, die zum Beispiel die ästhetische Chirurgie, (Weisheits-) Zähne und Implantate betreffen, werden die Kosten meist nicht rückerstattet.
Näheres dazu finden Sie im folgenden Merkblatt: